Die Seuche verpasst? Ist eigentlich nicht möglich.

Natürlich kann nicht jeder die offiziellen Verlautbarungen vor dem Ministerium für Seuchen, Zusammenleben und andere gute Angewohnheiten lesen…
…doch eigentlich genügt heutzutage der Besuch bei fast jedem x-beliebigen Einzelhandel…
…der Versuch, in’s Kino zu gehen,…
…ein Museum zu besuchen,…
…oder draußen etwas zu essen,…

…um festzustellen: das geht gar nicht, wegen Virus.

Doch zum Glück gibt es ja noch frei auf der Straße verfügbare Kunst,….
…einfallsreiche Nahverkaufsspezialisten,…
… und fürsorgliche Institutionen.

Wer jetzt noch nicht mitbekommen haben sollte, daß ein unsichtbarer Killer unter uns weilt und wütet, dem wird seit spätestens gestern geholfen. Fortan wird man mit rüdem Ton und unmissverständlichen Gesten aus Läden und Tankstellen geworfen, sollte man die unverantwortliche Handlung begehen, diese unverzichtbaren Etablissements des täglichen Bedarfs ohne den neuen heiligen Graal des modernen Menschseins betreten zu wollen: die Gesichtsmaske, die Halbverschleierung, oder um es in offizieller Wortgebung auszuformulieren – „Ein Schutz für mich selber, aber vor allem ein Schutz der anderen vor mir, dem womöglich (oder wahrscheinlich) unwissenden Beherberger und Verbreiter des tödlichen Virus.“

Völlig rational und pragmatisch ist der neue Mensch aber doch, denn folgendermaßen erlebte ich es vor knapp 15 Stunden an einer willkürlich ausgewählten (weil auf dem Weg liegenden) Mineralölprodukte und andere Waren führenden Bedarfsdeckungsanstalt: zwei frisch eingetreten Kunden, die nicht getankt hatten, aber an jener letzten Oase der spontanen Außer-Haus-Gastronomie etwas Nahrung zu erwerben gedachten, wurden brüsk mit lautem Rufen und gestikulieren darauf hingewisen dass sie mit unverplastikten Atemwegen hier unerwünscht waren. Die folgenden Kunden jedoch, deren Autos bereits mit dutzenden Litern der (zugegebenerweise aktuell immer billiger feilgebotenen) Verbrennungsmittel aufgefüllt worden waren, konnten klaglos auch ohne Bankräuberverkleidung bezahlen. Fazit: Nur wer bereits unumkehrbar konsumiert (getankt) hat, kann sich erlauben, auch noch ein Getränk oder gar belegtes Brötchen in Anspruch zu nehmen.